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   OVG Sachsen, 06.12.2000 - 1 BS 268/00   

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https://dejure.org/2000,20564
OVG Sachsen, 06.12.2000 - 1 BS 268/00 (https://dejure.org/2000,20564)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 06.12.2000 - 1 BS 268/00 (https://dejure.org/2000,20564)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 06. Dezember 2000 - 1 BS 268/00 (https://dejure.org/2000,20564)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 18.04.1994 - 6 S 835/94

    Sozialhilfe: zur zeitabschnittsweisen Gewährung und zur entsprechenden Wirkung

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.12.2000 - 1 BS 268/00
    Dieser Bescheid wirkt indes nur für den Monat März, da sich ein ablehnder Bescheid in der Regel nur auf den nachfolgenden Leistungsabschnitt bezieht und nicht etwa auf einen unbestimmten zukünftigen Zeitraum bis zu einer Änderung der Sach- und Rechtslage (VGH Bad.-Württ, Beschl.v. 18.4.1994 - 6 S 835/94 -, zitiert nach juris).Für das Begehren der Antragstellerin besteht auch - für die Zeit ab dem 1.4.2000 - ein Anordnungsgrund.

    Diese Voraussetzungen liegen vor, wenn durch den Verzug von Mietzinsleistungen konkret der Verlust der Unterkunft droht (OVG Schl.-Holst., Beschl.v. 13.1.1993 - 5 M 112/92 -, zitiert nach juris; BayVGH, Beschl.v. 23.9.1998, FEVS 49, 397; wohl auch VGH Bad.-Württ, Beschl.v. 18.4.1994 - 6 S 835/94 -, zitiert nach juris).

  • BVerwG, 01.10.1998 - 5 C 6.98

    Unterkunftskosten im Rahmen der Sozialhilfe;; Sozialhilfe, Übernahme von

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.12.2000 - 1 BS 268/00
    Diese Verpflichtung ist davon unabhängig, ob der Hilfesuchende bereit und in der Lage ist, die Differenz zwischen den angemessenen und den tatsächlichen Kosten der Unterkunft dauerhaft zu übernehmen (wie BVerwG, Urt.v. 1.10.1998, NJW 1999, 1126).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat nämlich bereits durch Urteil vom 1.10.1998 (BVerwGE 107, 239 = NJW 1999, 1126 = FEVS 49, 145; DVBl. 1999, 460) entschieden, dass der Sozialhilfeträger durch § 3 Abs. 1 Satz 3 2. HS RegelsatzVO verpflichtet ist, Kosten für eine Unterkunft in angemessener Höhe auch dann zu übernehmen, wenn der darüber hinaus gehende Teil der Unterkunftskosten ungedeckt bleibt.

  • VGH Bayern, 01.07.1998 - 12 CE 98.1061
    Auszug aus OVG Sachsen, 06.12.2000 - 1 BS 268/00
    (BayVGH, Beschl. v. 1.7.1998, NVwZ-RR 1999, 385; SächsOVG, Beschl. v. 30.8.1999 - 1 S 340/99 -).
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.01.1993 - 5 M 112/92

    Vorläufiger Rechtsschutz; Sozialhilfe; Gegenwärtige Notlage; Dringlichkeit

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.12.2000 - 1 BS 268/00
    Diese Voraussetzungen liegen vor, wenn durch den Verzug von Mietzinsleistungen konkret der Verlust der Unterkunft droht (OVG Schl.-Holst., Beschl.v. 13.1.1993 - 5 M 112/92 -, zitiert nach juris; BayVGH, Beschl.v. 23.9.1998, FEVS 49, 397; wohl auch VGH Bad.-Württ, Beschl.v. 18.4.1994 - 6 S 835/94 -, zitiert nach juris).
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